AGB

Allgemeine Mietbedingungen
1. Vertragsabschluss
a)
Der Mietvertrag über ein Gästezimmer ist verbindlich, wenn der Mietvertrag dem Vermieter zugegangen ist (per Post oder E-Mail).
b)
Das Gästezimmer wird dem Mieter für den vereinbarten Zeitraum vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl belegt werden.

2. Mietpreis und Nebenkosten
a)
Im vereinbarten Mietpreis sind alle Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser usw.) enthalten. Wenn die Vermieter und Mieter Zusatzleistungen vereinbart haben (z.B. Endreinigung), dann sind diese Kosten zusätzlich zum Mietpreis zu zahlen.
b)
Bei Vertragsschluss ist in der Regel eine Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist spätestens 8 Tage vor Mietbeginn per Überweisung zu leisten.
Wird die Anzahlung nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Vermieter ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Der Mieter ist dann zum Ersatz der dem Vermieter entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verpflichtet.

3. Mietzeitraum
a)
Am Anreisetag steht das Gästezimmer dem Mieter ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 19.00 Uhr erfolgen, muss der Mieter dies dem Vermieter mitteilen. Unterlässt der Mieter diese Mitteilung, ist nicht gewährleistet, dass die Schlüsselübergabe erfolgen kann.
b)
Am Abreisetag hat der Mieter das Gästezimmer dem Vermieter bis spätestens 11.00 Uhr geräumt zu übergeben. 

4. Rücktritt durch den Mieter
a)
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
b)
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er dem Vermieter einen pauschalen Schadensersatz für die dem Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und dem entgangenen Gewinn zu leisten:
Rücktritt bis zum 8. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20 % der vereinbarten Gesamtmiete,
Rücktritt bis zum 3. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50% der vereinbarten Gesamtmiete,
danach und bei Nichterscheinen 90% der vereinbarten Gesamtmiete. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
c)
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

5. Kündigungsrecht
a)
Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht.
b)
Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen, §§ 543, 569 BGB.
Ein wichtiger Grund ist für den Vermieter insbesondere dann gegeben, wenn der Mieter das Zimmer vertragswidrig gebraucht (erhebliche Vertragsverletzung) oder die Hausordnung missachtet. Im Falle einer erheblichen Vertragsverletzung muss der Vermieter dem Mieter eine Frist zur Abhilfe setzen oder eine Abmahnung aussprechen, es sei denn, diese ist nicht erfolgsversprechend oder es liegen ausnahmsweise Gründe vor, die einen Verzicht rechtfertigen. Im Fall der außerordentlichen Kündigung kann der Vermieter vom Mieter Schadensersatz für die bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn verlangen (vgl. Ziff. 4 b).
c)
Der Vermieter kann vom Mietvertrag zurücktreten bzw. diesen außerordentlichen kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Schadensersatz für die bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn verlangen (vgl. Ziff. 4 b).
d)
Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt für den Mieter vor, wenn der Vermieter dem Mieter das Gästezimmer nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch zur Verfügung stellt.
e)
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.

6. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

7. Pflichten des Mieters
a)
Der Mieter verpflichtet sich, Das Gästezimmer sowie die Gemeinschaftsräume samt Inventar sorgfältig zu behandeln. Der Mieter haftet auf Schadensersatz für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen, wenn dies von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
b)
Beschädigungen an und in den Mieträumen hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
c)
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen der Ferienwohnung ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
d)
Der Mieter verpflichtet sich, die maximale Belegung einzuhalten. Überschreitet der Mieter die im Mietvertrag vereinbarte maximale Belegungszahl, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag außerordentlich und fristlosen zu kündigen. Der Mieter hat dem Vermieter in diesem Fall die bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn (vgl. Ziff. 4 b) zu erstatten.

8. Haftung des Vermieters
a)
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung der Gästezimmer und ist verpflichtet, diese ordnungs- und vertragsgemäß während der gesamten Mietzeit zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter haftet nicht für Mängel, die dem Mieter bei Abschluss dieses Vertrages bekannt oder erkennbar waren.
b)
Bei Mängeln der Mietsache muss der Mieter den Vermieter unverzüglich unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Unterrichtung, dann stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen, insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung, zu.
c)
Die Haftung des Vermieters für Sachschäden ist ausgeschlossen. Der vorstehend vereinbarte Ausschluss von Rechten des Mieters gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und außerdem nicht bei grobem Verschulden.

9. Tierhaltung
Die Haltung von Tieren, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen, ist in den Gästezimmern nicht gestattet.

10. Änderungen des Vertrages/Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Klausel des Vertrages unwirksam sein, dann wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hierdurch nicht berührt.

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